Die Cyber Security Schecks sind eine Initiative des Nationalen Koordinierungszentrums für Cybersicherheit (NCC-AT), welches vom Bundeskanzleramt (BKA) und in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) geleitet wird. Sie bieten Unterstützung für österreichische KMU, welche Sicherheitsmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit umsetzen möchten.
Cyber Security Schecks – Wichtige Eckdaten:
- Es kann maximal 1 Cyber Security Scheck pro KMU gefördert werden.
- Der Förderzeitraum beträgt 6 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Die Förderung muss vor Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.
- Unternehmen, die bereits eine Förderung über die Cyber Security Schecks 2023 bezogen haben, können nicht gefördert werden.
- Gefördert werden Kosten für Technologien sowie für Beratungsleistungen, die für die Umsetzung der technischen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.
- Anträge sind laufend bis spätestens 29.11.2024 möglich. Der Projektstart muss bis spätestens 01.12.2024 erfolgen.
- Förderbar sind nur Mittel- und Kleinunternehmen mit Niederlassung in Österreich und Vorgaben zur Eigentumskontrolle erfüllen
- pro Cyber Security Scheck maximal 10.000 €, maximal 40 % der förderbaren Gesamtkosten des Projekts. Die Förderung fällt unter De-Minimis-Beihilfe.
Alle Detailinfos zu den Cyber Security Schecks 2024 finden Sie auf der FFG Ausschreibungsseite.
Sie möchten Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie uns gerne unter: anfragen@sba-research.org